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Oberlandesgericht Köln, 5 W 16/20

Datum:
17.06.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 W 16/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0617.5W16.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 334/18
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 18.5.2020 wird die im Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5.5.2020 - 3 O 334/18 - getroffene Streitwertfestsetzung abgeändert.

Der Wert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf bis zu 35.000 € festgesetzt.

Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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