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Oberlandesgericht Köln, 3 U 2/20

Datum:
02.11.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 U 2/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:1102.3U2.20.00
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 06.12.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 7 O 106/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil des Landgerichts Aachen – 7 O 106/19 - und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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