Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 211/20

Datum:
06.05.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 211/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0506.2WS211.20.00
 
Tenor:

Die angefochtene Verfügung des Vorsitzenden der 13. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 05.03.2020 (Az. 113 KLs 6/20) wird aufgehoben.

Der Nebenklägerin steht über ihre Nebenklagevertreterin dem Grunde nach ein Anspruch auf Akteneinsicht zu.

Im Übrigen wird das Verfahren zur Bestimmung des konkreten Umfanges der der Nebenklagevertreterin zu gewährenden Akteinsicht zur erneuten Entscheidung an den Vorsitzenden der 13. großen Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Nebenklägerin hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank