Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 27 U 61/19

Datum:
25.03.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 61/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0325.27U61.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 13 O 51/19
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 12. August 2019 – 13 O 51/19 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.380,51 € nebst Zinsen aus 12.310,73 € in Höhe von vier Prozent seit dem 29. Mai 2013, ab dem 28. Februar 2019 maximal jedoch in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs VW A Variant 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer B zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Kläger zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des von dem Kläger insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor seiner Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank