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Oberlandesgericht Köln, 20 U 60/20

Datum:
02.10.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 60/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:1002.20U60.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 252/19
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.02.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - Az.: 9 O 252/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 23.924,44 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2019 zu zahlen.

              Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 52 % und die Beklagte zu 48 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 39 % und die Beklagte zu 61 %.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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