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Oberlandesgericht Köln, 20 U 35/20

Datum:
09.10.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 35/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:1009.20U35.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 177/19
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.01.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - Az.: 9 O 177/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 23.542,52 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.06.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 59,5 % und die Beklagte zu 40,5 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 49,7 % und die Beklagte zu 50,3 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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