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Oberlandesgericht Köln, 20 U 103/20

Datum:
04.12.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 103/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:1204.20U103.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 343/19
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Februar 2020 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 343/19 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.783,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Oktober 2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugunsten der Beklagten zugelassen.

 
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