Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 19 U 250/19

Datum:
11.09.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 250/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0911.19U250.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 7 O 390/18
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 23.10.2019 – 7 O 390/18 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 22.05.2019 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 24.154,48 €, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW Seat A 2,0 TDI Ecomotive, Fahrzeugidentifikationsnummer: B, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 24.154,48 € seit dem 08.02.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten erster Instanz tragen der Kläger zu 34% und die Beklagte zu 66%. Der Kläger trägt außerdem die Kosten seiner Säumnis.

Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 23% und die Beklagte zu 77%.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung  in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.055,80 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank