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Oberlandesgericht Köln, 17 W 220/19

Datum:
20.01.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 220/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0120.17W220.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 84 O 150/18
Schlagworte:
Kostenrecht
Normen:
KV-GKG Nr. 1211
Leitsätze:

Ein Zwischenurteil über die Leistung einer Prozesskostensicherheit steht einer Ermäßigung der gesetzlichen Verfahrensgebühr entgegen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde der  Beklagten wird als unzulässig verworfen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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