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Oberlandesgericht Köln, 16 U 66/20

Datum:
24.08.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 U 66/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0824.16U66.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 8 O 243/19
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 11.03.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (8 O 243/19) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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