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Oberlandesgericht Köln, 16 U 62/20

Datum:
04.12.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 U 62/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:1204.16U62.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 41 O 10/19
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.02.2020 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen – 41 O 10/19 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 88.800 € festgesetzt.

 
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