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Oberlandesgericht Köln, 16 U 282/19

Datum:
15.07.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 282/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0715.16U282.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 10 O 592/18
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird das am 12.11.2019 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 592/18 – abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 28.923 € festgesetzt (Berufung des Klägers = 22.924,68 €; Berufung der Beklagten = 5.998,32 €).

Die Revision wird zugelassen.

 
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