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Oberlandesgericht Köln, 16 U 177/19

Datum:
25.03.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 177/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0325.16U177.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 O 328/18
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.07.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 1 O 328/18 – wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird das vorbezeichnete Urteil – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 7.741,02 € nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 03.05.2011 bis zum 18.07.2018 sowie von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.07.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Volkswagen A GTD mit der Fahrgestellnummer B, sowie den Kläger von  außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 650,34 € freizustellen.

Von den Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen der Kläger 68 % und die Beklagte 32 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Schuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung des jeweiligen Gläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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