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Oberlandesgericht Köln, 15 U 39/20

Datum:
26.11.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 39/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:1126.15U39.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 281/19
 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.01.2020 (28 O 281/19) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger 10.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.08.2019 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3. Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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