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Oberlandesgericht Köln, 15 U 283/19

Datum:
06.02.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Anerkenntnisurteil
Aktenzeichen:
15 U 283/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0206.15U283.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 1 O 322/19
 
Tenor:

Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.10.2019 (1 O 322/19) abgeändert und es der Verfügungsbeklagten ihrem Anerkenntnis gemäß aufgegeben, die von ihr der A AG, B 5, C, übermittelten Negativmitteilungen bezüglich des Kontos Nr. 000 des Verfügungsklägers zu widerrufen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert:                             10.000 Euro

 
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