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Oberlandesgericht Köln, 12 U 89/19

Datum:
28.05.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 89/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0528.12U89.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 465/18
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22.08.2019 – 9 O 465/18 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an den Kläger 10.260,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.01.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A4 2.0 TDI DPF mit der Fahrzeugidentifikationsnummer A.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.; die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 54 % und die Beklagte zu 2. zu 46 %.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger und der Beklagten zu 2. bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen soweit es die Entscheidung in Bezug auf die Beklagte zu 2. betrifft.

 
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