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Oberlandesgericht Köln, 10 U 34/19

Datum:
02.01.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 U 34/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0102.10U34.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 7 O 433/18
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 06.06.2019 – 7 O 433/18 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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