Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 9 W 29/18

Datum:
09.01.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 W 29/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:0109.9W29.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 148/18
 
Tenor:

Auf die sofortigen Beschwerden des Klägers und der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 26.09.2018 wird die unter Ziffer 3 in dem Beschluss des Landgerichts Aachen - 9 O 148/18  - vom 20.09.2018 angeordnete und in dem Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts Aachen vom 06.11.2018 bestätigte Verpflichtung des Klägers, der Prozessbevollmächtigten des Klägers und des im Nachgang zu bestellenden Sachverständigen zur Geheimhaltung sämtlicher Informationen aus den gemäß Ziffer 2 des Beschlusses vom 20.09.2018 überlassenen Unterlagen und den hieraus gewonnenen Erkenntnissen aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank