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Oberlandesgericht Köln, 7 VA 9/18

Datum:
07.03.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 VA 9/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:0307.7VA9.18.00
 
Tenor:

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Akteneinsicht gewährenden Bescheid des Präsidenten des Landgerichts Köln vom 25.10.2018 – 1451 E 510/18 (8 O 357/15) wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für die Durchführung dieses Verfahrens werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000 € festgesetzt.

 
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