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Oberlandesgericht Köln, 7 VA 7/19

Datum:
03.06.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 VA 7/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:0603.7VA7.19.00
 
Tenor:

Der als Beschwerde bezeichnete Antrag des Klägers zu 1), die Entscheidung der Direktorin des Amtsgerichts Euskirchen vom 12.04.2019 aufzuheben, durch die dem Antrag des Beklagten zu 1) auf Gewährung von Akteneinsicht stattgegeben worden ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Antragsteller auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 500 € festgesetzt.

 
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