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Oberlandesgericht Köln, 7 U 28/18

Datum:
14.03.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 28/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:0314.7U28.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 7 O 14/17
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln (7 O 14/17) vom 02.02.2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das klagende Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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