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Oberlandesgericht Köln, 7 U 176/17

Datum:
07.02.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 176/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:0207.7U176.17.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.11.2017 (16 O 309/16) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass es sich bei der im Insolvenzverfahren 73 IN 491/14 AG Köln über das Vermögen der Beklagten angemeldeten Forderung Rang 0, lfd. Nr. 32 der Tabelle in Höhe eines Teilbetrags von 20.000 € um eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 246 StGB handelt.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und zweiter Instanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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