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Oberlandesgericht Köln, 6 U 67/20

Datum:
28.09.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 U 67/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:0928.6U67.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 33 O 71/18
 
Tenor:

1.               Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 04.05.2020 (33 O 71/18) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

2.               Die Beklagte erhält Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu den nachstehenden Hinweisen des Senats – auch zur Frage der weiteren Durchführung des Berufungsverfahrens – Stellung zu nehmen.

3.              Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 12.500 € festgesetzt.

 
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