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Oberlandesgericht Köln, 5 U 25/18

Datum:
09.01.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 25/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:0109.5U25.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 186/16
Schlagworte:
Arzthaftung; Überwachung eines Anfängers aus angrenzendem Monitorraum ausreichend
Normen:
§§ 280, 630a, 630h, 823 BGB
Leitsätze:

Die Überwachung einer Ärztin in Weiterbildung bei der selbständigen Durchführung einer Herzkatheteruntersuchung ist ausreichend gewährleistet, wenn sie durch einen Oberarzt erfolgt, der dem Geschehen von einem angrenzenden Monitorraum aus folgt.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24.1.2018 – 9 O 186/16 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

              Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

                            Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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