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Oberlandesgericht Köln, 5 U 15/19

Datum:
24.07.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 15/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:0724.5U15.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 12 O 140/18
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Landgerichts Köln vom 12.10.2018 – 21 O 140/18 – und das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 22.6.2018 zum Teil abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.204,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2018 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 11.554,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.05.2019 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin zu 22 %, die Beklagte zu 78 %. Die Kosten der Säumnis der Beklagten trägt diese allein.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 23 %, die Beklagte zu 77 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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