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Oberlandesgericht Köln, 3 U 36/19

Datum:
10.12.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 U 36/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:1210.3U36.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 2 O 22/18
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 31.01.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 2 O 22/18 – wird zurückgewiesen.

              Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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