Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 3 U 116/19

Datum:
19.12.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 116/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:1219.3U116.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 17 O 413/18
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Az. 17 O 413/18 – in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 03.07.2019 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises des Fahrzeugs in Höhe von 21.990 € abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu zahlen, die sich wie folgt berechnet: 0,088 € für jeden bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gemäß Tachostand über 1.001 km hinaus gefahrenen Kilometer, mindestens 6.262,43 €, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 15.727,57 € seit dem 11.12.2018 Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs Skoda A mit der FIN B.

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs Skoda A mit der FIN B seit dem 11.12.2018 im Annahmeverzug befindet.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

              Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank