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Oberlandesgericht Köln, 2 X (Not) 10/18

Datum:
06.11.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
Senat für Notarsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 X (Not) 10/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:1106.2X.NOT10.18.00
 
Tenor:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Disziplinarverfügung des Beklagten vom 28.11.2018 (I H 319 Sdh. 11) dahingehend abgeändert, dass gegen den Kläger eine Geldbuße in Höhe von 4.500,00 € verhängt und die Erstattungsverpflichtung des Klägers auf die Hälfte der Kosten des Disziplinarverfahrens reduziert wird.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist hinsichtlich der getroffenen Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

Der Verfahrenswert wird auf 9.000,00 € festgesetzt.

 
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