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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 403/19

Datum:
26.08.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 403/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:0826.2WS403.19.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn, die mit Urteil des Landgerichts Bonn vom 19.12.2018 (23 KLs 43/18) verhängte Freiheitsstrafe von fünf Jahren vollständig vor der mit demselben Urteil angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu vollstrecken, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die hierin angefallenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

 
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