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Oberlandesgericht Köln, 27 U 14/19

Datum:
27.06.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 U 14/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:0627.27U14.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 24/18
 
Tenor:

1.       Der Senat weist darauf hin, dass er der Berufung der Beklagten keine Erfolgsaussicht beimisst.

2.       Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten ohne erneute mündliche Verhandlung zurückzuweisen.

3.       Der Senat weist ferner darauf hin, dass im Hinblick auf die Berufung des Klägers beabsichtigt ist, Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen.

4.       Die Parteien erhalten Gelegenheit, zu den nachstehenden Hinweisen des Senats sowie zu den jeweiligen Berufungsbegründungen binnen einer Frist von 1 Monat ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

Die Beklagte mag zudem im Hinblick auf die nachfolgenden Ausführungen innerhalb derselben Frist klarstellen, ob – nicht zuletzt aus Kostengründen – eine Rücknahme ihrer Berufung erfolgt.

5.       Wert für das Berufungsverfahren: 29.481,25 €

 
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