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Oberlandesgericht Köln, 18 Wx 11/19

Datum:
27.06.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 Wx 11/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:0627.18WX11.19.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 09.05.2018 wie folgt abgeändert:

Die Beteiligte zu 1) wird zur Geschäftsführerin der Gesellschaft mit den Aufgabenkreisen

Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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