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Oberlandesgericht Köln, 18 W 53/17

Datum:
27.02.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 W 53/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:0227.18W53.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 91 O 3/16
Schlagworte:
Klagezulassungsverfahren; Wertberechnung
Normen:
§ 148 AktG; § 53 Abs. 1 Nr. 4 GKG
Leitsätze:

Die grundsätzliche Beschränkung des Wertes auf 10 % des Grundkapitals steht einer vollständigen Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses der Parteien auch dann entgegen, wenn die Bedeutung der Sache für beide Parteien besonders hoch ist. In diesen Fällen kann aber eine Vervielfachung des sich nach der Beschränkung es Wertes auf 10% des Grundkapitals ergebenden Wertes gerechtfertigt sein.

 
Tenor:

Die Gegenvorstellung der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners zu 1) gegen die Wertfestsetzung wird zurückgewiesen.

 
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