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Oberlandesgericht Köln, 9 U 120/17

Datum:
05.02.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 U 120/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:0205.9U120.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 155/17
 
Tenor:

Auf die Streitwertbeschwerde Klägers wird der in dem Teilanerkenntnis- und Urteil des Landgerichts Köln vom 19.10.2017 – 24 O 155/17 – festgesetzte Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren abgeändert und auf 6.684,99 € festgesetzt, wobei auf den erstinstanzlichen Klageantrag zu 1) 6.184,99 € und auf den erstinstanzlichen Klageantrag zu 2) 500 € entfallen.

Die weitergehende Streitwertbeschwerde des Klägers wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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