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Oberlandesgericht Köln, 5 W 20/18

Datum:
11.10.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 W 20/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:1011.5W20.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 OH 6/18
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 03.08.2018 teilweise abgeändert und wie folgt ergänzt:

„1. …

2.

c) Welche Beschwerden (Schmerzen und Funktionseinschränkungen) liegen bei der Antragstellerin aufgrund des nach Ziff. 1. des Beschlusses festgestellten pathologischen Zustandes vor?

-          Leidet die Antragstellerin unter Schmerzen beim Stuhlgang, die kaum auszuhalten sind?

-          Leidet sie unter unkontrolliertem Stuhlgang und Abgang von Winden und kann sie deswegen nur noch eingeschränkt außer Haus soziale Kontakte pflegen oder ihre Kinder betreuen?

-          Ist der Antragstellerin Geschlechtsverkehr nicht mehr möglich?

-          Liegen weitere Beschwerden oder Beeinträchtigungen vor?

3. …“

Der Antragstellerin wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. A in B für das Beschwerdeverfahren bewilligt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

 
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