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Oberlandesgericht Köln, 5 U 200/17

Datum:
20.07.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 200/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:0720.5U200.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 4/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 08.12.2017 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 4/17 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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