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Oberlandesgericht Köln, 4 W 34/18

Datum:
16.08.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 W 34/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:0816.4W34.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 82 O 154/17
Schlagworte:
Aussetzung; Musterverfahrent
Normen:
§ 148 ZPO
Leitsätze:

Die Aussetzung eines Rechtsstreits im Hinblick auf einen anderen Rechtsstreit, bei dem es um dieselben Fragen geht ("Musterverfahren") in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt erst recht, nachdem der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in § 148 Abs. 2 ZPO für derartige Fälle einen eng umgerenzten Aussetzungstatbestand geschaffen hat.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 09.05.2018 aufgehoben.

 
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