Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 282/18

Datum:
11.10.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2.Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 282/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:1011.2WS282.18.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bonn wird mit der Maßgabe verworfen, dass die unter Ziffer 5 und 7 des angefochtenen Beschlusses erteilten Weisungen aufgehoben und die im Rahmen der Bewährung sowie der Führungsaufsicht zu treffenden Anordnungen – teils klarstellend – insgesamt wie folgt neu gefasst werden:

a)      jeden Wechsel der Wohnung oder des Arbeitsplatzes und jede Einreise nach oder Ausreise aus Deutschland der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen und der Führungsaufsichtsstelle unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche, mitzuteilen;

b)      sich nach Kräften um eine Berufstätigkeit zu bemühen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank