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Oberlandesgericht Köln, 27 U 10/18

Datum:
16.07.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 U 10/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:0716.27U10.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 7 O 233/17
 
Tenor:

1.       Der Senat weist darauf hin, dass er der Berufung der Beklagten keine Erfolgsaussicht beimisst.

2.       Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten ohne erneute mündliche Verhandlung zurückzuweisen.

3.       Die Beklagte mag im Hinblick auf die nachfolgenden Ausführungen binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses klarstellen, ob – nicht zuletzt aus Kostengründen – eine Rücknahme der Berufung erfolgt.

4.       Wert für das Berufungsverfahren: 15.684,88 €

 
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