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Oberlandesgericht Köln, 20 U 201/17

Datum:
12.04.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 201/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:0412.20U201.17.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Oktober 2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 236/17 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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