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Oberlandesgericht Köln, 20 U 108/17

Datum:
23.03.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 108/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:0323.20U108.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 246/16
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. März 2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen ‑ 9 O 246/16 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.085,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 95% und die Beklagte zu 5%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 88% und der Beklagten zu 12% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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