Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 1 RVs 207/18

Datum:
09.10.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 RVs 207/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:1009.1RVS207.18.00
 
Schlagworte:
Strafverfahrensrecht
Normen:
§§ 302, 318 StPO
Leitsätze:

Hat die Staatsanwaltschaft ihre Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, der An-geklagte die seine auf die Aussetzungsfrage beschränkt, kann die Staatsanwalt-schaft ihr Rechtmittel nach Aufhebung im Strafausspruch und Zurückverweisung noch wirksam zurücknehmen (Abgrenzung zu OLG Stuttgart NJW 1982, 879 und BayObLGSt 1988, 46).

 
Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 4. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 4. Juni 2018 wird als unbegründet verworfen.

Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank