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Oberlandesgericht Köln, 19 U 31/18

Datum:
28.08.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 U 31/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:0828.19U31.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 7 O 201/17
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2018 - 7 O 201/17 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Dieser Beschluss und das Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2018 - 7 O 201/17 - sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das klagende Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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