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Oberlandesgericht Köln, 18 U 89/17

Datum:
01.10.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 U 89/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:1001.18U89.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 87 O 26/16
 
Tenor:

1.

Das Verfahren wird gemäß § 148 ZPO bis zur Erledigung des vor dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 83 O 64/17 geführten Rechtsstreits ausgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

2.

Die Entscheidung darüber, ob das Verfahren gemäß § 148 ZPO bis zur Erledigung des vor dem Landgericht Wiesbaden unter dem Aktenzeichen 12 O 33/18 geführten Rechtsstreits ausgesetzt wird, wird bis zur Erledigung des vor dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 83 O 64/17 geführten Rechtsstreits zurückgestellt.

3.

Der auf den 4. Oktober 2018 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.

 
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