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Oberlandesgericht Köln, 15 U 190/17

Datum:
14.03.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 U 190/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:0314.15U190.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 176/17
 
Tenor:

1. Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 15.11.2017 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 176/17 - durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

2. Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.04.2018.

3. Der Antrag des Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren vom 14.02.2018 wird zurückgewiesen. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet (§ 118 Abs. 1 S. 4 ZPO).

 
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