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Oberlandesgericht Köln, 15 U 156/17

Datum:
23.08.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 156/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:0823.15U156.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 12 O 259/16
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12.10.2017 (12 O 259/16) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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