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Oberlandesgericht Köln, 12 U 118/17

Datum:
24.01.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 U 118/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:0124.12U118.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 17 O 248/16
 
Tenor:

1.

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.03.2017 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Einzelrichter – zum Aktenzeichen 17 O 248/16 wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird wie folgt festgesetzt:

bis zum 14.01.2018              bis 113.000,00 EUR

ab dem 15.01.2018              bis   22.000,00 EUR

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

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