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Oberlandesgericht Köln, 10 U 18/18

Datum:
13.08.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 U 18/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2018:0813.10U18.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 10 O 105/17
Leitsätze:

Die Berufung eines Klägers, mit dem dieser ein klageabweisendes Urteil in einer Verkehrsunfallsache mit dem Begehren einer Auswechselung der Urteilsgründe angreift (hier: akzeptierter Klageabweisungsgrund inkompatibler Schäden anstatt des vom Landgericht für maßgebend erachteten Vorwurfs eines fingierten Unfalls), ist unzulässig.

 
Tenor:

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 03.05.2018 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 105/17 – als unzulässig zu verwerfen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses. Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird die Berufungsrücknahme angeraten.

 
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