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Oberlandesgericht Köln, 7 VA 11/17

Datum:
29.05.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 VA 11/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:0529.7VA11.17.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, den Akteneinsichtsantrag der Antragstellerin vom 30.01.2017 betreffend das Verfahren -75 IN 528/10 AG Köln- unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für die Durchführung dieses Verfahrens werden der Antragstellerin aus der Staatskasse erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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