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Oberlandesgericht Köln, 6 W 123/17

Datum:
30.11.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 123/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:1130.6W123.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 296/17
 
Tenor:

I.

              Den Antragsgegnerinnen wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr des Vertriebs von Spielgeräten für den Außenbereich den nachfolgend aus verschiedenen Perspektiven abgelichteten Spielturm im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu bewerben, anzubieten oder in den Verkehr zu bringen und/oder bewerben, anbieten oder in den Verkehr bringen zu lassen:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

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II.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antragsgegnern auferlegt.

 
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