Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 199/16

Datum:
14.07.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 199/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2017:0714.6U199.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 14 O 71/15
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das rechtsfehlerfrei ergangene Urteil des Landgerichts Köln vom 17.11.2016 – 14 O 71/15 – aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird auf Antrag der Klägerin an das zuständige Patentstreitgericht beim Landgericht Düsseldorf verwiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Eine Entscheidung über die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Köln entstandenen Mehrkosten der ersten Instanz bleibt dem Landgericht Düsseldorf vorbehalten.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank